Was passiert mit Unterlagen und Wertsachen?
Wir sichern sie, führen sie in einer Liste mit Fotos auf und übergeben sie Ihnen gegen Quittung. Wir verkaufen nichts und behalten nichts ein, was Sie nicht ausdrücklich freigegeben haben.
Wie wird abgerechnet?
Nach dem Kostenvoranschlag, den Sie vorher freigegeben haben. Die Rechnung trägt Ihr Aktenzeichen und den Namen des Erblassers, damit sie ohne Rückfrage in die Akte passt.
Können Sie einzelne Bausteine übernehmen?
Ja. Sie können zum Beispiel nur die Sichtung und Dokumentation beauftragen und die Räumung selbst vergeben, oder nur die Räumung mit Wohnungsübergabe.
Arbeiten Sie auch für Nachlasspfleger und Betreuer?
Ja. Für Nachlasspfleger und rechtliche Betreuer gilt dasselbe Verfahren: ein prüfbarer Voranschlag, eine Freigabe und eine Dokumentation, die Sie dem Gericht vorlegen können.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
In Hannover und ganz Niedersachsen. Bei Objekten in den Nachbarländern fragen Sie bitte an.